Lizenzvereinbarung (Nutzungsbedingungen)
SaaS-Plattform für Field-Service-Management & Routenoptimierung
Zuletzt aktualisiert: 25.04.2026 · Version: 2026-04-25-v1
Diese Lizenzvereinbarung („Vereinbarung") regelt die Nutzung der Field-Service-Management- und Routenoptimierungs-Software-as-a-Service, die bereitgestellt wird von:
Hector Technologies OÜ (in Gründung / asutamisel)
Vertreten durch Felix Bächle (Founder & Managing Director)
Geschäftssitz: [wird nach Eintragung ergänzt — voraussichtlich c/o Xolo, Tallinn, Estland]
Eingetragen im estnischen Handelsregister (Äriregister) unter Registrikood: [wird bei Eintragung zugeteilt]
E-Mail: legal@gethector.io
(nachfolgend „Hector", „wir", „uns")
Indem du auf „Subscribe" klickst, einen kostenpflichtigen Plan abonnierst (direkt oder nach einem Free-Trial), ein bezahltes Konto erstellst, eine Zahlung abschließt oder die Software nutzt, stimmst du („Customer", „du") dieser Vereinbarung zu. Wenn du nicht zustimmst, nutze die Software nicht.
1. Definitionen
- „Software" bezeichnet die cloudbasierte Field-Service-Management- und Routenoptimierungs-Plattform, die Hector unter dem Namen „Hector" betreibt, einschließlich aller Funktionen, Integrationen, APIs, Updates und Verbesserungen.
- „Dokumentation" bezeichnet Anwender-Handbücher und technische Dokumentation, die Hector über In-Product-Hilfe, das Support-Portal oder anderweitig bereitstellt.
- „Order Form" bezeichnet die Online-Subscription-Seite, Plan-Auswahl-Seite oder das schriftliche Bestelldokument mit dem vom Customer gewählten Plan, der Laufzeit, der Fahrzeug-Quote und den anwendbaren Gebühren.
- „Active Vehicle" bezeichnet einen Fahrzeug-Lizenz-Slot, der im Account des Customers konfiguriert ist und gegen die Fahrzeug-Quote in der Order Form gezählt wird. Die Anzahl der Active Vehicles wird am Ende jedes Kalendermonats gemessen.
- „User" bezeichnet eine Einzelperson, die vom Customer berechtigt ist, die Software über den Account des Customers zu nutzen (Mitarbeiter, Fahrer, Disponenten, Administratoren).
- „Affiliate" bezeichnet jede Einheit, die eine Partei kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle steht.
- „Personenbezogene Daten" hat die Bedeutung gemäß Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO).
- „DPA" bezeichnet den Auftragsverarbeitungsvertrag (Data Processing Agreement) zwischen den Parteien hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten, der integraler Bestandteil dieser Vereinbarung ist.
2. Lizenzgewährung
2.1 Lizenz
2.2 Erlaubte Nutzung
- (a) die Software und Dokumentation bestimmungsgemäß nutzen;
- (b) seinen Affiliates die Nutzung der Software unter demselben Account erlauben, wobei der Customer für die Compliance der Affiliates voll verantwortlich bleibt;
- (c) seine Daten über verfügbare Funktionen konfigurieren und exportieren.
2.3 Beschränkungen
- (a) die Software kopieren, modifizieren, zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren, außer soweit eine solche Beschränkung durch zwingendes Recht verboten ist;
- (b) die Software Dritten auf einer Service-Bureau-, Resale-, Hosting-, White-Label- oder Outsourcing-Basis bereitstellen;
- (c) die Software oder davon abgeleitete Benchmarking- oder Wettbewerbsinformationen nutzen, um ein konkurrierendes Produkt oder einen konkurrierenden Service zu entwickeln, zu trainieren oder zu unterstützen;
- (d) technische Beschränkungen oder Sicherheitsmechanismen umgehen oder zu umgehen versuchen;
- (e) den Zugriff über die plan-spezifischen Rate-Limits hinaus automatisieren oder Daten anders als über veröffentlichte API-Funktionen scrapen oder systematisch extrahieren;
- (f) Eigentumsvermerke entfernen oder verschleiern.
2.4 Customer References
3. Laufzeit und Kündigung
3.1 Laufzeit
3.2 Ordentliche Kündigung
- (a) Der Customer kann zum Ende der jeweiligen Laufzeit kündigen, indem er Hector spätestens dreißig (30) Tage vor Ende dieser Laufzeit schriftlich Mitteilung macht.
- (b) Hector kann zum Ende der jeweiligen Laufzeit kündigen, indem er dem Customer mindestens neunzig (90) Tage vor Ende schriftlich Mitteilung macht.
- (c) EU-Data-Act-Override. Ungeachtet jeder festen Laufzeit kann der Customer diese Vereinbarung jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von höchstens zwei (2) Monaten kündigen, soweit und in dem Maße dies nach Verordnung (EU) 2023/2854 („EU Data Act") oder anderem anwendbaren zwingenden Recht erforderlich ist. Nach Erhalt einer wirksamen Kündigung erbringt Hector die Software weiter und unterstützt beim Datenexport während der Kündigungsfrist und erstattet — soweit nach geltendem Recht erforderlich — vorausbezahlte Gebühren anteilig für den ungenutzten Teil der Laufzeit.
3.3 Außerordentliche Kündigung
3.4 Folgen der Beendigung
- (a) endet das Recht des Customers zur Nutzung der Software sofort;
- (b) muss der Customer die Nutzung der Software vollständig einstellen;
- (c) kann der Customer innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Wirksamkeit der Beendigung den Export seiner Daten in einem strukturierten, gängigen, maschinenlesbaren Format anfordern;
- (d) löscht Hector innerhalb der folgenden dreißig (30) Tage die Customer-Daten, vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten und der Löschbestimmungen der DPA.
3.5 Fortbestehen
4. Gebühren, Abrechnung und Trial
4.1 Gebühren
4.2 Währung, Steuern und Zahlungsdienstleister
4.3 Abrechnungszyklus
4.4 Verzug
4.5 Free Trial
4.6 Plan-Änderungen
- (a) Upgrades. Ein Upgrade (höherer Plan, höhere Fahrzeug-Quote oder Wechsel von monatlich auf jährlich) wird sofort wirksam und für den Rest der laufenden Abrechnungsperiode anteilig berechnet.
- (b) Downgrades. Ein Downgrade (niedrigerer Plan, niedrigere Fahrzeug-Quote oder Wechsel von jährlich auf monatlich) wird zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode wirksam. Bis dahin gilt der aktuelle Plan weiter.
- (c) Fahrzeug-Quote. Übersteigt die Anzahl Active Vehicles am Ende eines Kalendermonats die Quote des aktuellen Plans, kann Hector den Mehrverbrauch zum Per-Vehicle-Tarif abrechnen oder ein Upgrade verlangen.
4.7 Keine Erstattungen
4.8 Preisänderungen
5. Verantwortlichkeiten des Customers
5.1 Verantwortlichkeiten
- (a) jede Nutzung der Software unter seinen Accounts, einschließlich durch User und Affiliates;
- (b) die Vertraulichkeit und Sicherheit seiner Login-Zugangsdaten und die Aktivierung der Multi-Faktor-Authentifizierung für Administrator-Accounts;
- (c) die Einhaltung anwendbarer Gesetze und Verordnungen sowie die Nicht-Verletzung von Rechten Dritter durch alle Daten, Inhalte und Materialien, die in die Software eingebracht werden;
- (d) das Vorhalten einer rechtlichen Grundlage nach DSGVO für die Verarbeitung personenbezogener Daten über die Software sowie die Erfüllung seiner Pflichten als Verantwortlicher (Controller) im Sinne der DPA.
5.2 Acceptable Use
- (a) die Software unter Verstoß gegen anwendbares Recht oder Verordnungen nutzen;
- (b) Daten hochladen, verarbeiten oder übermitteln, die rechtswidrig, rechteverletzend, verleumderisch, schädlich, böswillig oder mit Schadsoftware behaftet sind;
- (c) die Integrität, Sicherheit oder Performance der Software oder ihrer zugrundeliegenden Systeme beeinträchtigen oder stören;
- (d) versuchen, sich unautorisierten Zugang zur Software, zugehörigen Systemen oder zu personenbezogenen Daten anderer Customer zu verschaffen;
- (e) die Software für andere als ausdrücklich erlaubte Zwecke nutzen.
6. Sperrung
6.1 Gründe
- (a) der Customer wesentlich gegen diese Vereinbarung verstößt;
- (b) der Customer einen unstreitigen Betrag bei Fälligkeit über eine angemessene Heilungsfrist hinaus nicht zahlt;
- (c) eine solche Sperrung erforderlich ist, um die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Software, der Daten anderer Customer oder Hectors Infrastruktur zu schützen; oder
- (d) Hector durch geltendes Recht oder Anordnung einer zuständigen Behörde dazu verpflichtet ist.
6.2 Benachrichtigung
6.3 Wiederherstellung
7. Geistiges Eigentum
7.1 Eigentum
7.2 Customer Data
7.3 Aggregierte und de-identifizierte Daten
7.4 Feedback
8. Datenschutz
8.1 Jede Partei hält das anwendbare Datenschutzrecht ein, insbesondere die DSGVO. In Bezug auf personenbezogene Daten, die Hector im Auftrag des Customers im Zusammenhang mit der Software verarbeitet, ist der Customer Verantwortlicher (Controller) und Hector Auftragsverarbeiter (Processor).
8.2 Die DPA ist in diese Vereinbarung integriert und bildet einen integralen Bestandteil. Im Konfliktfall zwischen dieser Vereinbarung und der DPA in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten geht die DPA vor.
8.3 Sub-Prozessoren. Der Customer autorisiert Hector, die im Anhang 1 der DPA aufgeführten Sub-Prozessoren einzusetzen und neue Sub-Prozessoren unter den in der DPA festgelegten Bedingungen einzusetzen.
9. Gewährleistung und Haftungsausschluss
9.1 Befugnis
9.2 Beschränkte Gewährleistung
9.3 Ausschluss
9.4 Beta-Funktionen
9.5 Drittanbieter-Integrationen und KI-Features
10. Haftungsbeschränkung
10.1 Im weitesten gesetzlich zulässigen Umfang ist die gesamte aggregierte Haftung Hectors aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, der Software oder der DPA in einem Zeitraum von zwölf (12) Monaten auf den Betrag begrenzt, den der Customer in den zwölf (12) Monaten vor dem haftungsauslösenden Ereignis an Hector gezahlt hat.
10.2 Im weitesten gesetzlich zulässigen Umfang haftet keine Partei für indirekte, Begleit-, Folge-, Sonder-, exemplarische oder Strafschäden oder für entgangenen Gewinn, Umsatz, Geschäft, Goodwill oder erwartete Einsparungen, selbst wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.
10.3 Carve-Outs. Die Beschränkungen in 10.1 und 10.2 gelten nicht für: (a) Haftung, die nach geltendem zwingenden Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann (in Estland einschließlich Vorsatz und grober Fahrlässigkeit); (b) Freistellungspflichten einer Partei nach Abschnitt 11; (c) Zahlungsverpflichtungen des Customers; (d) Verletzung der Vertraulichkeit (Abschnitt 13) durch vorsätzliches Fehlverhalten.
11. Freistellung
11.1 Hector-Freistellung
11.2 Ausnahmen
11.3 Hector-Rechtsmittel
11.4 Customer-Freistellung
11.5 Verfahren
12. Service Levels und Support
12.1 Verfügbarkeit
12.2 Wartung
12.3 Support
Montag bis Freitag, 09:00 – 17:00 CET, ausgenommen in Estland gesetzliche Feiertage.
Support-Anfragen können auf Deutsch oder Englisch per E-Mail oder über den In-Product-Support-Kanal gestellt werden. Hector wird angemessene wirtschaftliche Anstrengungen unternehmen, je nach Art und Schwere innerhalb angemessener Zeit zu antworten.
12.4 Keine Garantie
12.5 Ausschließliches Rechtsmittel
13. Vertraulichkeit
13.1 Jede Partei (die „Empfangende Partei") hält alle nicht-öffentlichen Informationen geheim, die ihr von der anderen Partei (der „Offenlegenden Partei") als vertraulich gekennzeichnet überlassen werden oder die vernünftigerweise als vertraulich zu verstehen sind („Vertrauliche Informationen"), und nutzt sie ausschließlich zur Erfüllung dieser Vereinbarung.
13.2 Die Empfangende Partei schützt Vertrauliche Informationen mit derselben Sorgfalt, die sie für ihre eigenen vertraulichen Informationen anwendet, mindestens jedoch mit angemessener Sorgfalt.
13.3 Die Pflichten dieses Abschnitts 13 gelten nicht für Informationen, die: (a) ohne Vertragsverletzung öffentlich verfügbar sind oder werden; (b) der Empfangenden Partei vor Offenlegung rechtmäßig bekannt waren; (c) rechtmäßig von einem Dritten ohne Beschränkung erlangt wurden; oder (d) unabhängig ohne Nutzung der Vertraulichen Informationen entwickelt wurden.
13.4 Die Empfangende Partei darf Vertrauliche Informationen offenlegen, soweit gesetzlich oder durch behördliche Anordnung erforderlich, sofern sie der Offenlegenden Partei (soweit rechtlich zulässig) umgehend Mitteilung macht und angemessene Unterstützung beim Erlangen einer Schutzanordnung leistet.
14. Höhere Gewalt
14.1 Keine Partei haftet für ein Versäumnis oder eine Verzögerung in der Erfüllung ihrer Pflichten aus dieser Vereinbarung (außer Zahlungsverpflichtungen), wenn dies auf ein Höhere-Gewalt-Ereignis im Sinne von § 103 des estnischen Schuldrechtsgesetzes (Võlaõigusseadus) oder vergleichbarer Bestimmungen geltenden Rechts zurückzuführen ist.
14.2 Höhere-Gewalt-Ereignisse umfassen ohne Einschränkung: höhere Gewalt, Krieg, Terrorismus, Aufruhr, Feuer, Flut, Epidemien oder Pandemien, behördliche Maßnahmen, Streiks oder Arbeitskämpfe, Stromausfälle, Ausfälle von Telekommunikations- oder Internet-Infrastruktur, Ausfälle von Hosting-Anbietern oder anderen Drittlieferanten, Cyber-Angriffe und sonstige Umstände außerhalb der zumutbaren Kontrolle der betroffenen Partei.
14.3 Die betroffene Partei wird die andere Partei so bald wie zumutbar über das Höhere-Gewalt-Ereignis informieren und angemessene wirtschaftliche Anstrengungen zur Schadensminderung unternehmen.
14.4 Dauert ein Höhere-Gewalt-Ereignis mehr als sechzig (60) aufeinanderfolgende Tage an, kann jede Partei die betroffene Subscription durch schriftliche Mitteilung ohne Haftung kündigen, vorbehaltlich anwendbaren zwingenden Rechts.
15. Mitteilungen
15.1 Mitteilungen an Hector sind an legal@gethector.io zu senden, mit Kopie an Hectors Geschäftssitz.
15.2 Mitteilungen an den Customer werden an die mit dem Account verknüpfte E-Mail-Adresse oder eine andere vom Customer schriftlich angegebene Adresse gesendet.
15.3 Mitteilungen gelten als zugegangen: (a) per E-Mail am Tag der erfolgreichen Übermittlung (während Geschäftszeiten, andernfalls am nächsten Werktag); (b) per Postversand drei (3) Werktage nach Aufgabe per Einschreiben.
16. Allgemeines
16.1 Abtretung. Der Customer darf diese Vereinbarung weder ganz noch teilweise ohne vorherige schriftliche Zustimmung Hectors abtreten, außer an einen Affiliate oder im Zusammenhang mit einem Unternehmensverkauf, einer Fusion oder einem Asset Sale, sofern der Übernehmer kein Wettbewerber Hectors ist. Hector kann diese Vereinbarung an einen Affiliate oder im Zusammenhang mit Unternehmensverkauf, Fusion oder Asset Sale abtreten.
16.2 Anwendbares Recht. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Republik Estland, ohne Berücksichtigung kollisionsrechtlicher Grundsätze. Das UN-Kaufrechtsübereinkommen (CISG) findet keine Anwendung. Die englische Originalfassung dieser Vereinbarung ist im Streitfall maßgeblich; diese deutsche Übersetzung dient ausschließlich Informationszwecken.
16.3 Gerichtsstand. Die Gerichte von Tallinn, Estland, haben ausschließliche Zuständigkeit für jeden Streit aus oder in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, unbeschadet zwingender Verbraucherschutzregeln und Art. 79 DSGVO.
16.4 Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam, und die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die der ursprünglichen Absicht der Parteien am nächsten kommt.
16.5 Kein Verzicht. Das Versäumnis einer Partei, eine Bestimmung dieser Vereinbarung durchzusetzen, gilt weder als Verzicht auf diese Bestimmung noch auf das Recht, sie später durchzusetzen.
16.6 Änderungen durch Hector. Hector kann diese Vereinbarung von Zeit zu Zeit ändern. Wesentliche Änderungen werden dem Customer mindestens dreißig (30) Tage vor Wirksamkeit kommuniziert. Fortgesetzte Nutzung der Software nach dem Wirksamkeitsdatum modifizierter Bedingungen gilt als Zustimmung. Akzeptiert der Customer die modifizierten Bedingungen nicht, ist sein einziges Rechtsmittel die Kündigung zum Ende der laufenden Laufzeit gemäß Abschnitt 3.2(a).
16.7 Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung, zusammen mit der DPA, der Order Form und Hectors jeweils geltender Preistabelle, stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstands dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen, Mitteilungen und Verständnisse.
16.8 Elektronische Annahme. Die Annahme auf elektronischem Weg (Klick auf „Akzeptieren", „Subscribe" oder ähnlich) ist rechtsverbindlich und hat dieselbe Wirkung wie eine handschriftliche Unterschrift.